Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer im Jahre 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten, völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung.
Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von
Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von
Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem: *
die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer
Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes,
* die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen
(konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland und
Österreich als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
* die Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit
Transfer System (ECTS), * die Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen; gemeint ist nicht nur räumliche Mobilität,
sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität zwischen Hochschulen
und Bildungsgängen,
* Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der
Qualitätsentwicklung,
* die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung,
* das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen,
* die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und
Initiativen auf allen Ebenen),
* die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes,
* die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen
Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung der Promotionsphase
in den Bologna-Prozess.
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird
als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen
Schwerpunkt.
Sowohl große Studentenorganisationen und Verbände wie auch
Verantwortliche der Hochschulen üben teilweise heftige Kritik am
Bologna-Prozess.[5] Diese reicht von der Kritik an einzelnen
Umsetzungsproblemen bis zur gänzlichen Ablehnung des Prozesses. Rund
drei Jahre nach Einführung des Bachelor/Master-Systems häufen sich
Anzeichen von Überforderung und Stress bei Bachelorstudenten. Auch die
Gefahr sozialer Selektion durch den erhöhten Druck auf Werkstudenten
wird von verschiedenen Beratungsstellen und Universitätspsychologen
kritisiert.[6] Von zahlreichen Beteiligten wie den
Studentenorganisationen werden in der Regel nicht die Ziele des
Bologna-Prozesses (zum Beispiel Mobilität, Strukturierung des Studiums,
Berufsqualifizierung), sondern die Art der Umsetzung durch die
Hochschulen und die Nationale Bologna Follow-Up Group kritisiert.[7]
Insbesondere detaillierte Umstrukturierungsmaßnahmen der Universitäten
werden oftmals als durch den Bologna-Prozess vorgegeben begründet,
obwohl dieser nur grobe Rahmenvorgaben macht. So wird an manchen
Universitäten der Lehrstoff eines 4-jährigen Magister-Abschlusses in
einen 3-jährigen Bachelor komprimiert, was zu Arbeitsüberlastung und
Frust führt.[8] Dem wird entgegengehalten, dass gerade die
Modularisierung und das Creditpoints-System erstmals auch die Vor- und
Nachbereitungszeit berücksichtigen, anstatt nur die Präsenzzeit vor Ort
in Semesterwochenstunden. Wenn Dozenten den von der Hochschule zu
erarbeitenden Zeitumfang nicht einhalten, könne das nicht als Kritik am
Bologna-Prozess gewertet werden. Auch im Bereich der Theologie wird der
Bologna-Prozess stark kritisiert: Insbesondere die Modularisierung des
Studiums wird von vielen Studierenden abgelehnt.[9] Der Theologe Marius
Reiser hat inzwischen aus Protest gegen den Bologna-Prozess seine
Professur an der Universität Mainz niedergelegt.[10] Außerdem wird unter
anderem vorgebracht, dass * der Prozess demokratisch ungenügend
legitimiert sei, da an seiner Ausarbeitung und Durchführung
hauptsächlich exekutive Organe der einzelnen Nationalstaaten beteiligt
sind, während die legislativen Organe nicht oder erst nach vollendeten
Tatsachen dazu beraten konnten.
* der auf drei Jahre verkürzte Bachelor-Studiengang zu einem geringeren
Qualifikationsniveau und zu einem weniger praktischen und
berufsqualifizierenden Abschluss führe (zum Beispiel durch den Wegfall
von Praxissemestern und Auslandsaufenthalten[11]).
* den Studierenden durch die gestraffte Ausbildungsform und die zumeist
vorgegebenen Lehrinhalte die Möglichkeit genommen werde, eigene
Interessenschwerpunkte herauszuarbeiten und sich wissenschaftlich
experimentell einzubringen. [12]
* innerhalb des Prozesses das Studium zu stark auf rein wirtschaftliche
und berufsbezogene Kriterien reduziert werde. Statt einer umfassenden
Bildung in der Tradition des Humboldtschen Bildungsideals stünden
ausschließlich die Arbeitsmarktqualifikation und die ökonomischen
Interessen des Marktes im Vordergrund.[13]
* insbesondere auch in den deutschsprachigen Ländern mit ihrer
traditionell starken Berufsbildung der Bologna-Prozess die Universitäten
in Konkurrenz zum berufsgerichteten Teil des dualen Bildungssystems
bringe, was letztlich für beide Teile negative Auswirkungen habe.
* die zur erfolgreichen Umsetzungen notwendigen finanziellen und
personellen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt würden und dadurch
Bologna, statt die Hochschulen zu entlasten, vielmehr auf Kosten
anderer, notwendigerer Reformen ausgeführt werde.
* die Versprechungen der Deklaration (insbesondere von Mobilität) nur
für einen sehr kleinen Teil der Studierenden eingelöst würden. [14]
* die sozialen Auswirkungen der Reformen, insbesondere auf die
Chancengleichheit der verschiedenen sozialen Gruppen und die
Gleichstellung von Frau und Mann, zu wenig berücksichtigt würden und der
Prozess die Situation verschlechtere.
* aufgrund der weggefallenen (FH) Kennzeichnung der Bachelor und Master
Abschlüsse einer Fachhochschule wird eine inhaltliche Gleichstellung mit
den Universitätsabschlüssen Bachelor und Master suggeriert, welche nicht
vorhanden ist.