Was ist überhaupt der "Bologna-Prozess"

Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer im Jahre 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten, völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung.

Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem: * die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes,
* die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland und Österreich als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
* die Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS), * die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; gemeint ist nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen,
* Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung,
* die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung,
* das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen,
* die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen),
* die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes,
* die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung der Promotionsphase in den Bologna-Prozess.
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.

Sowohl große Studentenorganisationen und Verbände wie auch Verantwortliche der Hochschulen üben teilweise heftige Kritik am Bologna-Prozess.[5] Diese reicht von der Kritik an einzelnen Umsetzungsproblemen bis zur gänzlichen Ablehnung des Prozesses. Rund drei Jahre nach Einführung des Bachelor/Master-Systems häufen sich Anzeichen von Überforderung und Stress bei Bachelorstudenten. Auch die Gefahr sozialer Selektion durch den erhöhten Druck auf Werkstudenten wird von verschiedenen Beratungsstellen und Universitätspsychologen kritisiert.[6] Von zahlreichen Beteiligten wie den Studentenorganisationen werden in der Regel nicht die Ziele des Bologna-Prozesses (zum Beispiel Mobilität, Strukturierung des Studiums, Berufsqualifizierung), sondern die Art der Umsetzung durch die Hochschulen und die Nationale Bologna Follow-Up Group kritisiert.[7] Insbesondere detaillierte Umstrukturierungsmaßnahmen der Universitäten werden oftmals als durch den Bologna-Prozess vorgegeben begründet, obwohl dieser nur grobe Rahmenvorgaben macht. So wird an manchen Universitäten der Lehrstoff eines 4-jährigen Magister-Abschlusses in einen 3-jährigen Bachelor komprimiert, was zu Arbeitsüberlastung und Frust führt.[8] Dem wird entgegengehalten, dass gerade die Modularisierung und das Creditpoints-System erstmals auch die Vor- und Nachbereitungszeit berücksichtigen, anstatt nur die Präsenzzeit vor Ort in Semesterwochenstunden. Wenn Dozenten den von der Hochschule zu erarbeitenden Zeitumfang nicht einhalten, könne das nicht als Kritik am Bologna-Prozess gewertet werden. Auch im Bereich der Theologie wird der Bologna-Prozess stark kritisiert: Insbesondere die Modularisierung des Studiums wird von vielen Studierenden abgelehnt.[9] Der Theologe Marius Reiser hat inzwischen aus Protest gegen den Bologna-Prozess seine Professur an der Universität Mainz niedergelegt.[10] Außerdem wird unter anderem vorgebracht, dass * der Prozess demokratisch ungenügend legitimiert sei, da an seiner Ausarbeitung und Durchführung hauptsächlich exekutive Organe der einzelnen Nationalstaaten beteiligt sind, während die legislativen Organe nicht oder erst nach vollendeten Tatsachen dazu beraten konnten.
* der auf drei Jahre verkürzte Bachelor-Studiengang zu einem geringeren Qualifikationsniveau und zu einem weniger praktischen und berufsqualifizierenden Abschluss führe (zum Beispiel durch den Wegfall von Praxissemestern und Auslandsaufenthalten[11]).
* den Studierenden durch die gestraffte Ausbildungsform und die zumeist vorgegebenen Lehrinhalte die Möglichkeit genommen werde, eigene Interessenschwerpunkte herauszuarbeiten und sich wissenschaftlich experimentell einzubringen. [12]
* innerhalb des Prozesses das Studium zu stark auf rein wirtschaftliche und berufsbezogene Kriterien reduziert werde. Statt einer umfassenden Bildung in der Tradition des Humboldtschen Bildungsideals stünden ausschließlich die Arbeitsmarktqualifikation und die ökonomischen Interessen des Marktes im Vordergrund.[13]
* insbesondere auch in den deutschsprachigen Ländern mit ihrer traditionell starken Berufsbildung der Bologna-Prozess die Universitäten in Konkurrenz zum berufsgerichteten Teil des dualen Bildungssystems bringe, was letztlich für beide Teile negative Auswirkungen habe.
* die zur erfolgreichen Umsetzungen notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt würden und dadurch Bologna, statt die Hochschulen zu entlasten, vielmehr auf Kosten anderer, notwendigerer Reformen ausgeführt werde.
* die Versprechungen der Deklaration (insbesondere von Mobilität) nur für einen sehr kleinen Teil der Studierenden eingelöst würden. [14]
* die sozialen Auswirkungen der Reformen, insbesondere auf die Chancengleichheit der verschiedenen sozialen Gruppen und die Gleichstellung von Frau und Mann, zu wenig berücksichtigt würden und der Prozess die Situation verschlechtere.
* aufgrund der weggefallenen (FH) Kennzeichnung der Bachelor und Master Abschlüsse einer Fachhochschule wird eine inhaltliche Gleichstellung mit den Universitätsabschlüssen Bachelor und Master suggeriert, welche nicht vorhanden ist.

Quelle: wikipedia